Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB).

I. Allgemeines.                        

(1.) Die nachstehende Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden Inhalt der mit ATM Technology GmbH geslossenen Liefer- und Leistungsverträge.

(2.) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingunen unserer Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch ATM Technology GmbHausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Schriftform

Aufträge unserer Kunden werden für ATM Technology GmbH erst mit schriftlicher Bestätigung auch durch Lieferschein oder Rechnung durch ATM Technology GmbH verbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der mit ATM Technology GmbH geschlossenen Verträge sind nur gültig, wenn sie von ATM Technology GmbH schriftlich bestätigt werden.  Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

III. Lieferung und Gefahrübergang

(1.) ATM Technology GmbH ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Von BRS angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.

(2.) Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Kunde im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 4 Wochen. Die wereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorherstehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferungwesentlicher Materialien, Streik, Aussperung, erheblichem Personalausfall durch Krankheit, gleigültig ob diese Hindernisse bei ATM Technology GmbH oder einem Zulieferer auftretten.

(3.) Nicht verschuldete Betriebsstörungen jeder Art berechtigen ATM Technology GmbH zum Rücktritt vom Vertrag ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

(4.) Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Absendung oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf den Kunden über.

IV. Zahlung

(1.) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen für Lieferungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Rechnungen für Dienstleistungen sind zahlbar sofort netto Kasse.

(2.) Mitr der Überschreitung dieses Zahlungszieles kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch ATM Technology GmbH bedarf.

 3.) AB Verzugseintritt, also vom Tage der Überschreitung des Zahlungszieles an, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB.

(4.)  Darüber hinaus behalten wir uns alle weiteren gesetzlichen Rechte wegwn des Verzuges vor, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(5.) Als Schadensersatz ist in diesem Falle eine Pauschale von 25% des Kauf- bzw. Auftragspreises zu zahlen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren oder ATM Technology GmbH einen höheren Schaden nach.

V. Eigentumsvorbehalt

(1.) Alle von ATM Technology gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unseren Kunden ausgeglichen sind.

(2.) ATM Technology GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung von dem Kunden herauszuverlangen, wenn dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber BRS ganz oder teilweise in Rückstand ist. Der Kunde gestattet ATM Technology GmbH für diesen Fall, die Vorberhaltsware wieder an sich zu nehmen und gewährt ATM Technology GmbH hierzu Zutritt zu seinen Geschägtsräumen.

(3.) Ist die Vorbehaltsware mit einer anderen Sache verbunden worden, kann ATM Technology Wiederherstellung des vor der Verbindung bestehenden Zustandes verlangen. § 951 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung. ATM Technology GmbH ist berechtigt, die erfolgte Verbindung der von ATM Technology GmbH gelieferten Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Dies gilt insbesondere für gelieferte und eingebaute Ersatzteiele. Der Kunde eird ATM Technology GmbH hierzu Zutritt zu seinen Geschäftsräumen gewähren.

(4.) Nimmt ATM Technology GmbH die Vorbehaltsware nach den vorstehenden Bestimmungen zurück, kann ATM Technology GmbH für die Dauer des Gebrauchs der Ware eine Vergütung verlangen, die sich nach §13 Verbraucherkreditgesetz bemisst. Weitergehende Schadensersatzansprüche von ATM Technology GmbH bleiben hiervon unberührt.

(5.) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für ATM Technology GmbH sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen heirdurch im Voraus an ATM Technology GmbH ab und gibt auf Anfordern durch ATM Technology GmbH den Versicherungsschein an ATM Technology GmbH heraus.

(6.) Solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber ATM Technology GmbH ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, soweit zwischen dem Kunden und sienen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderuung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat er den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seinen Abnehmer abhängig zu machen.

(7.) Der Kunde tritt hierdurch alle sich aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche an ATM Technology GmbH ab. ATM Technology GmbH nimmt diese Abtretung an.

(8.) ATM Technology GmbH wird auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungsrechte nach ihrer Wahl insoweit freigeben, als ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

VI. Lietungsstörungen

(1.) Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit folgender Maßgabe.

(2.) Erbringt ATM Technology GmbH eine fällige Lesitung nicht oder nicht vertragsgerecht, kann der Kunde Leistung bzw. Macherfüllung innerhalb angemessener Frist beanspruchen. Nach Wahl von ATM Technology GmbH kann die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.

(3.) Nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

(4.) Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme des Ersatzes von Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden und mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

(5.) Dem Kunden stehen Rechte wegen nicht vertragsgerechter Erfüllung nur zu, wenn er sie binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gegenüber ATM Technology GmbH gelten gemacht hat. Maßgebend ist der Eingang der Rüge bei ATM Technology GmbH. 

(6.) Wegen verdeckter Mängel stehen dem Kunden die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er sie binnen 8 Tagen nach Feststellung des Mangels spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich bei ATM Technology GmbH gerügt hat. Maßgebend ist der Eingang der Rüge bei ATM Technology GmbH. Die gestzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt sowie für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangeld, trifft den Kunden.

(7.) Garantien der Hersteller der gelieferten Waren bleiben von dieser Regelung unberührt.

VII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung erfolg mit unstretigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Die Geltendmachung eines Zurückbehalungsrechts mit Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.

VIII. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen ATM Technology GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrung, werjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel

(1.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Düren.

(2.) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise ungültir sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Klausel wird durch die übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Klausel wird durch die Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

                                                                                                                                                                                                                                                     

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